Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Betreten der Anlage und aller Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr.
Der Anlagenbetreiber und seine Angestellten sind NICHT für Unfälle oder Personenschäden haftbar zu machen. Eltern haften für Ihre Kinder.
Wir weisen expliziert darauf hin, dass Saltos oder ähnliches auf dem Trampolin und den Hüpfburgen verboten sind.
Sollten die Eltern oder andere erwachsene Personen ein Kind allein in der Anlage lassen, wird die Aufsichtspflicht nicht durch das Personal des
Dolli´s Kinderabenteuerlandes übernommen. Der Besuch von Minderjährigen unter 14 Jahren ist nur mit ausgefüllter hausinterner Vollmacht möglich.
Auf die Garderobe ist selbst zu achten, da im Falle des Abhandenkommens irgendwelcher Gegenstände keine Haftung übernommen wird.
Eltern oder begleitende Erwachsene haben Ihre Kinder auf die Gefahren hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder sich anderen Kindern gegenüber sozial verhalten. Bei Missachtung behält
der Anlagenbetreiber sich vor, diese Person aus der Halle zu verweisen. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt folge zu leisten.
Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von Socken Pflicht. Das Mitbringen von Tieren ist im Kinderabenteuerland verboten.
Speisen und Getränke sind auf den Spielflächen verboten.
Bitte keine Notausgänge mit Gegenständen zustellen bzw. versperren.
Rauchen ist nur in den ausgewiesen Raucherzonen erlaubt.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist im Dolli Kinderabenteuerland grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind Kuchen, Torten oder ähnliches.
Mit dem Bezahlen des Eintrittgeldes und dem Betreten der Halle sind die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt worden.